Verkaufsbedingungen
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Verkauf von „Aktivität(en)“ / „Dienst(en)“) durch Monitor Mezelle Yann mit Sitz in 112 Avenue William Booth, Logis La Pastorale Bât D4, 13011 Marseille, unter der SIRET-Nummer 534 962 105 00027, E-Mail contact@libertagrimpe.com, Handy 06.61.72.78.38, Website https://www.libertagrimpe.com/ zugunsten jeder natürlichen oder juristischen Person, im Folgenden „Teilnehmer/Kunde“ s)“), aus der Ferne (Telefon, Post, E-Mail oder auf der Website).
Der Kauf einer Aktivität, die vom Monitor Mezelle Yann verkauft wird, setzt die Kenntnis und die einfache Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus.
Artikel 1-Definition des Dienstes
Der Monitor Mezelle Yann bietet einen Service der Überwachung, Animation, Lehre und Ausbildung im Rahmen der Aktivität des Kletterns und seiner assimilierten Aktivitäten Via Ferrata, Canyoning. Er besitzt ein gültiges Staatsdiplom.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich nur auf den Verkauf von Kletteraktivitäten und ähnlichen Aktivitäten, Via Ferrata, Canyoning im Sinne der oben genannten Bestimmungen, unter Ausschluss aller anderen Dienstleistungen für bezahlten Transport, Unterkunft, Verpflegung oder Ausrüstungsverleih.
Je nach Ort, an dem die Leistung stattfindet, ist eine Beförderungsleistung in verwandter Weise inkludiert/evtl. im Rahmen der im Monitor-Kleinbus verfügbaren Plätze anzugeben, diese Leistung ist nicht verrechnungspflichtig und betrifft den Auftraggeber nur im Rahmen die ausgeübte Tätigkeit. Wenn letzterer davon nicht profitieren möchte, führt dies daher zu keiner Preisänderung.
Warnung: Der Monitor ist nicht verantwortlich für Fahrzeuge, die während des Service geparkt bleiben.
Artikel 2-Verkauf der Aktivität
Die Registrierungsanfrage erfolgt direkt, telefonisch, per E-Mail oder über die Website und nennt Name, Vorname, Adresse und Kontaktdaten des Kunden.
Der Monitor bietet dem Kunden ein Registrierungsformular an, das die Hauptmerkmale und den Preis der Aktivität enthält, und sendet ihm diese allgemeinen Bedingungen zu.
Die Registrierung wird wirksam, nachdem der Kunde das Formular ausgefüllt und eine Anzahlung (/ Anzahlung / alles) in Höhe von 30 % des Preises der Aktivität geleistet hat und der Monitor den Empfang bestätigt hat.
In Ermangelung einer Empfangsbestätigung des Monitors in a gilt die Registrierung als nicht validiert, der Monitor behält sich jedoch die Möglichkeit vor, diese Registrierung nach diesem Zeitraum und bis zum Tag der Aktivität zu bestätigen.
Falls erforderlich, bestimmt der Monitor das Datum, ab dem die Nichtzahlung der Anzahlung zur Stornierung der Aktivität führt.
Der Restbetrag des fälligen Betrags wird zu Beginn der Aktivität / Rückkehr von der Aktivität an den Monitor gezahlt.
Verkauf an der Theke in den üblichen Räumlichkeiten des Moniteur Mezelle Yann: Diese allgemeinen Bedingungen werden ausgehängt und stehen zur Einsicht zur Verfügung. KEIN VERKAUF AN DER THEKE
Verkauf außerhalb der Niederlassung (andere Räumlichkeiten als die üblichen Räumlichkeiten): Vor jeder Bestellung stellt der Monitor Mezelle Yann dem Kunden Vertragsinformationen zur Verfügung. Er übergibt ihm dann eine Kopie des datierten und unterzeichneten Vertrags, der ihre ausdrückliche Zustimmung bestätigt, auf Papier oder mit seiner Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger.
Im Falle eines Fernverkaufs (Telefon, Post usw.): Vor jeder Bestellung stellt der Monitor Mezelle Yann dem Kunden die Vertragsinformationen in einer Weise zur Verfügung, die ihre Aufbewahrung und Reproduktion ermöglicht.
Bei einem Fernabsatz ausschließlich durch Austausch von E-Mails:
Der Monitor Mezelle Yann stellt sicher, dass der Kunde bei der Bestellung seine Zahlungsverpflichtung anerkennt und den Vermerk „zahlungspflichtige Bestellung“ sowie die für den Vertragsschluss akzeptierten Zahlungsmittel angibt.
Der Monitor Mezelle Yann bestätigt den Eingang der Registrierungsanfrage per E-Mail oder auf andere Weise und stellt dem Kunden eine Bestätigung und Einzelheiten des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
Im Falle eines Fernabsatzkaufs mit Online-Zahlung:
Der Monitor Mezelle Yann legt die für den Vertragsabschluss zu befolgenden Schritte und die Mittel dar, die es dem Kunden ermöglichen, etwaige Fehler zu erkennen: 1/ Der Kunde überprüft die Einzelheiten der Bestellung und deren Gesamtpreis; 2/ Er bestätigt seine Bestellung; 3/ The Monitor Mezelle Yann bestätigt den Eingang der Bestellung und übermittelt dem Kunden die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
Le Moniteur Mezelle Yann enthält die Worte „zahlungspflichtig bestellen“, die akzeptierten Zahlungsmittel und die für den Vertragsschluss angebotenen Sprachen.
Artikel 3-Widerrufsrecht
Der Kunde wird darüber informiert, dass die Registrierung für eine Aktivität gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 221-28 des Verbrauchergesetzbuchs fest und endgültig ist und dass er nicht von einem Widerrufsrecht profitiert.
Artikel 4-Preis – Zusätzliche Kosten – Zahlungsarten – Reklamation
Der Preis entspricht dem Honorar von Monitor Mezelle Yann. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Bereitstellung der Überwachung der Aktivität unter Ausschluss aller anderen Dienstleistungen. Es ist ohne Steuern.
Der Preis berücksichtigt die Gewohnheiten und Gepflogenheiten des Berufs, die Anzahl der Teilnehmer und ihr technisches und körperliches Niveau sowie die Merkmale des verfolgten Ziels (technische Schwierigkeit, Höhe, Engagement usw.).
Der mitgeteilte Preis entspricht dem Preis der Aktivität, der von jedem der Teilnehmer zu zahlen ist, es sei denn, der Monitor Mezelle Yann hat angegeben, dass es sich um einen Gesamtpreis der Aktivität handelt, der von allen Teilnehmern geteilt wird.
Alle zusätzlichen Kosten, die durch die Aktivität entstehen (Zugangsrecht, Parkplatz, Skilifte, Ausrüstungsverleih in einem Geschäft usw.), werden vom Kunden getragen und direkt bezahlt.
Zahlungsarten: Der Preis der Aktivität ist zu bezahlen: online, per Kreditkarte oder bar.
Reklamation: Jede Reklamation wird per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse des Monitors spätestens einen Monat nach Eintritt des Ereignisses, das der Anfrage zugrunde liegt, gesendet.
Artikel 5-Änderung oder Stornierung der Aktivität
Outdoor-Aktivitäten unterliegen Gefahren im Zusammenhang mit Wetter- und Geländebedingungen, Anwesenheit sowie der Erfahrung, den technischen Fähigkeiten und der körperlichen Verfassung der Teilnehmer.
Um die Sicherheit von Eigentum und Personen zu gewährleisten, kann die vorgeschlagene Aktivität vom Monitor jederzeit vor, zu Beginn oder während ihrer Durchführung abgesagt/verschoben oder geändert werden.
• Im Falle einer Änderung der Aktivität durch den Instruktor während der Aktivität wird der Preis der alternativen Reiseroute gemäß den Gepflogenheiten und Gepflogenheiten angewendet, ohne dass der Kunde eine Entschädigung verlangen kann.
Im Falle einer Änderung der Aktivität durch den Kunden, insbesondere bei unzureichenden angegebenen physischen oder technischen Voraussetzungen, kann der Preis des ursprünglichen Ziels vollständig angesetzt werden.
• Im Falle einer Absage der Aktivität durch den Monitor vor der Aktivität wird der Verschiebung der Aktivität Vorrang eingeräumt. Im Falle einer Ablehnung wird die Anzahlung dem/den Auftraggeber(n) zurückerstattet, abzüglich etwaiger Beträge, die dem Monitor bereits für die Aktivität entstanden sind (Buchungs- oder Reisekosten usw.).
Wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung einer gemeinsam organisierten Aktivität nicht erreicht wird, kann der Kursleiter entscheiden, die Aktivität nicht durchzuführen. In diesem Fall werden ihm die vom Kunden gezahlten Beträge zurückerstattet.
• Im Falle einer Stornierung der Aktivität durch den/die Kunden Bsp.:
- Bis zu 30 Tage vor Beginn der Aktivität: Die Kaution wird zurückerstattet, mit Ausnahme bereits zugesagter oder vorgestreckter Beträge.
- 30 Tage bis 4 Tage vor Beginn der Aktivität: Die Anzahlung ist fällig.
- Weniger als 4 Tage vor Beginn der Aktivität: Der volle Preis ist fällig.
Artikel 6 – Technische und physische Voraussetzungen – Hintergrund
Achtung: Klettern sowie Klettersteige und Canyoning sind potenziell gefährliche Aktivitäten, bei denen Sie sich verletzen und bei einem Unfall sogar sterben können. Es ist daher geboten, sich umsichtig und sorgfältig zu verhalten. Kommen Sie nicht zur Ausübung der Aktivität unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
Gesundheit und körperliche Verfassung
Technische, physische oder Erfahrungsvoraussetzungen können den Zugang des Kunden zur Aktivität einschränken.
Der Kunde, der fälschlicherweise erklärt, diese Voraussetzungen zu respektieren, und der über ein geringeres technisches, körperliches Niveau oder eine geringere Erfahrung als die angegebenen verfügt, trägt die volle Verantwortung für die Folgen aller Art, die sich daraus ergeben könnten.
Die Teilnahme an den Leistungen setzt eine gute Gesundheit (Sonderfälle, kontaktieren Sie uns), eine sporttaugliche Ausrüstung, gutes Benehmen gegenüber anderen Teilnehmern und dem Instruktor, sowie die Einhaltung der Anweisungen des Instruktors voraus.
Insbesondere muss der Kunde dem Monitor alle Gesundheitsprobleme, Krankengeschichten, gelegentlichen oder langfristigen Behandlungen, Unfälle, die seine körperliche oder psychische Gesundheit beeinträchtigen könnten, sowie besondere Befürchtungen (Schwindel, Unfallgeschichte, Angst , nicht schwimmen können, Herzprobleme, Epilepsie, motorische Probleme, kürzliche Operation, Prothese…).
Artikel 7 – Organisation der Aktivität
Öffnungszeiten: Für den reibungslosen Ablauf der Aktivität verpflichtet sich der Kunde, die rechtzeitig mitgeteilten Besprechungszeiten einzuhalten.
Die Nichteinhaltung des Terminplans durch den Kunden kann zu einer Änderung der Aktivität führen.
Im Falle der Abwesenheit des Kunden zu Beginn der Dienstleistung oder während der Erbringung der Dienstleistung, aus welchen Gründen auch immer, wird der Preis der Dienstleistung nicht erstattet und die Dienstleistung nicht gegen eine andere eingetauscht.
Teilnehmerzahl: Für jede Aktivität kann unter Berücksichtigung der Gewohnheiten und Gepflogenheiten, des körperlichen und technischen Niveaus der Teilnehmer sowie der Wetter- und Geländebedingungen eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt werden.
Im Falle einer gemeinschaftlich organisierten Aktivität kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden, sowie das Datum, ab dem eine unzureichende Anzahl von registrierten Mitgliedern die Durchführung nicht mehr zulässt.
Verhalten: Der Kursleiter behält sich das Recht vor, jederzeit eine Person auszuschließen, deren Verhalten geeignet ist, den Unterrichtsablauf zu stören. Stornierung, Unterbrechung oder Ausschluss führen nicht zu einer Entschädigung oder Rückerstattung. Jede begonnene Leistung ist in voller Höhe fällig.
Warnung: Der Monitor lehnt jede Verantwortung im Falle von Beschädigung oder Verlust von Laptops, Kameras sowie Materialien oder Gegenständen ab, die empfindlich gegen Stöße/Kälte/Hitze/Wasser sind und unbedingt angemessen geschützt werden müssen.
Artikel 8-Material
Kollektivausrüstung: Der Preis beinhaltet Kollektiv- und Sicherheitsausrüstung.
Individuelle Ausrüstung: Der Kunde verfügt über seine eigene technische und sicherheitstechnische Ausrüstung, die gemäß den bereitgestellten Anweisungen an die durchgeführte Aktivität angepasst ist. Der Kunde wird darüber informiert, dass er allein für seine Ausrüstung und alle Schäden verantwortlich ist, die ihm oder einem Dritten daraus entstehen können.
Bei Zweifeln hinsichtlich der Veralterung oder Ungeeignetheit seiner individuellen Ausrüstung liegt es in seiner Verantwortung, sich an den Monitor zu wenden. Der Ausbilder kann, sofern verfügbar, aufgefordert werden, dem Kunden die für die Durchführung der Aktivität erforderliche technische und Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen, in diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, diese Ausrüstung während der gesamten Aktivität zu tragen und zu verwenden, sofern vom Monitor nicht ausdrücklich anders angegeben.
Artikel 9 – Verantwortlichkeiten – Spezifisches Umfeld
Die Aktivität findet in einer bestimmten Umgebung/im Freien statt, die mit objektiven und zufälligen Naturrisiken (Steinschlag usw.) verbunden ist. Die Aufsicht durch einen Instruktor beseitigt diese natürlichen Risiken nicht. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, denen er ausgesetzt ist: Zusammenstoß mit anderen Personen, Sturz von einem Hindernis und jede andere Unfall- oder Verletzungsursache, darunter insbesondere Verstauchungen, Muskel- und/oder Bänderrisse, Risse oder Brüche, Augenleiden, Schnitte, Wunden, Schürfwunden, Abschürfungen und/oder Prellungen, Dehydrierung, Sauerstoffmangel, Exposition und/oder Schwindel, Kopf-, Nacken- und/oder Wirbelsäulentrauma, Nervenschock, Lähmung und/oder Tod.
Der Monitor Mezelle Yann unterliegt einer Verpflichtung zur Sicherheit der Mittel und nicht des Ergebnisses. Er setzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ein, einschließlich Verzicht, um umsichtig und gewissenhaft für die Sicherheit des Teilnehmers zu sorgen, der eine aktive Rolle bei der Durchführung der Aktivität behält. Der Teilnehmer sorgt für seine eigene Sicherheit und die Dritter. Er muss die Sicherheits- und Verhaltensregeln respektieren, die sich aus dem gesunden Menschenverstand ergeben, sowie die vom Monitor Mezelle Yann übermittelten.
Artikel 10 – Versicherung und Entlastung
Monitor Mezelle Yann profitiert von einer Berufshaftpflichtversicherung in Frankreich, die Schäden abdeckt, die sich aus seinen Handlungen als Berufstätiger ergeben, einschließlich Such-, Rettungs- und Rückführungskosten: AN3S SPORT SANTE SOCIAL n°675047304 contact.an3s@gmail.com.
Diese Versicherung ersetzt nicht die individuelle zivilrechtliche Haftung des Kunden für Schäden, die er sich selbst oder Dritten zufügen kann oder die sich aus einem äußeren Naturereignis ergeben können. Der Ausbilder erinnert im Rahmen seiner Informations- und Warnpflicht daran, dass es Sache des/der Kunden ist, eine individuelle Haftpflichtversicherung für das Üben, KLETTERN, KLETTERSTEIG, CANYONING, einschließlich Hilfeleistung, Suche, Rettung und Rückführung, abzuschließen.
Welche Versicherung für die Ausübung eines Sports auf individueller Basis?
Die freie Ausübung einer Sportart, also auf individueller Basis, findet außerhalb des Rahmens eines Vereins oder Vereins statt. Es betrifft beispielsweise den Sonntag, der sein Wochenende dazu nutzt die in kurzen Schritten ein paar Kilometer zurücklegen oder die Gruppe von Freunden, die auf einem städtischen Feld ein Fußballspiel improvisieren. Gute Nachrichten: Es steht Ihnen natürlich frei, diese Art von Aktivität auszuüben, ohne unbedingt eine Versicherung abschließen zu müssen.
Beachten Sie jedoch, dass je nach Art der Aktivität, die Sie alleine oder unter Aufsicht eines Fachmanns ausüben, viele Sportarten von Ihren üblichen Versicherungsverträgen ausgeschlossen sind, insbesondere von Ihrer Haftpflichtversicherung Privatleben (in der Regel verbunden mit Ihrem Mehrrisiko-Haushaltsvertrag). Traditionell sind Aktivitäten, die als „exponiert“ gelten, von dieser Art von Verträgen ausgeschlossen (Luftaktivitäten, Klettern, Bergsteigen, Mountainbiken, mechanisierte Aktivitäten, Unterwasser usw.).
Warum eine Sportversicherung abschließen?
Die Sie betreuende Fachkraft ist versichert, falls sie Ihnen einen Schaden zufügt, um die Kosten für die Bergung zum nächstgelegenen Pflegezentrum zu übernehmen; Andererseits soll seine Versicherung beispielsweise nicht die Folgen Ihres individuellen Verhaltens oder die Kosten für den Rücktransport aus dem Krankenhaus zu Ihnen nach Hause abdecken.
Um sich im Rahmen Ihrer sportlichen Aktivitäten abzusichern, können Sie eine spezielle Sportversicherung abschließen. Diese Art von Jahres- oder Tagesvertrag umfasst:
1- Zivilrechtliche Haftung; Wenn Sie während Ihrer Sportausübung jemanden durch Ihr Verschulden oder Ihre Leichtfertigkeit verletzen, haften Sie gemäß Artikel 1240 und 1241 des Zivilgesetzbuchs zivilrechtlich dafür, dass Sie „anderen einen Schaden zugefügt haben“.
2- Wenn Sie sich beim Sport allein verletzen Der Einzelunfallversicherungsvertrag („IA“) bietet Entschädigung für schwere unfallbedingte Körperverletzung und möglicherweise medizinische Kosten; Kosten
Rückführung, Suche und Rettung, Schäden an Sportgeräten usw.
Artikel 11-Bildrechte
Der Kunde ermächtigt den Monitor Mezelle Yann, die während der überwachten Aktivität aufgenommenen Bilder (Fotos und Videos) ohne Einschränkung für Werbe- und kommerzielle Zwecke durch Vervielfältigung, Darstellung, Projektion und Anpassung zu verwenden, sofern nicht anders angegeben vor Beginn der Aktivität.
Die Eltern des minderjährigen Kunden erteilen dem Instruktor Mezelle Yann die Genehmigung, die Bilder des minderjährigen Kunden unter den gleichen Bedingungen zu verwenden.
Artikel 12 – Streitbeilegung und anwendbares Recht
Der/die Auftraggeber und der Monitor Mezelle Yann bevorzugen eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten und greifen andernfalls auf eine Schlichtung durch den zuständigen Schlichter zurück.
Die Bezugssprache für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten ist Französisch. Alle Streitigkeiten fallen in die Zuständigkeit der Gerichte, von denen der eingetragene Sitz von Monitor Mezelle Yann abhängt.
Artikel 13 – Verarbeitung personenbezogener Daten
Die im Registrierungsformular gesammelten Informationen werden in einer Computerdatei gespeichert. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und fünf Jahre lang aufbewahrt.
Sie können auf die Sie betreffenden Daten zugreifen, sie berichtigen, ihre Löschung verlangen, Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten ausüben oder andere Fragen stellen, indem Sie sich an Mezelle Yann mit Sitz in 112 Avenue William Booth, Logis La Pastorale Bât D4, wenden. 13011 Marseille, E-Mail contact@libertagrimpe.com.
Wenn Sie nach einer Kontaktaufnahme mit uns der Meinung sind, dass Ihre „Datenschutz“-Rechte nicht respektiert wurden, können Sie die Website cnil.fr konsultieren oder eine Beschwerde bei der CNIL einreichen.